Standards für Kompetenz-Portfolios

Die EPC-Standards für Portfolio-Arbeit gelten auch für das Europäische Kompetenz-Portfolio. Zusätzlich gelten die folgenden Standards:

  1. Kompetenz-Assessment erfolgt freiwillig und individuell.
  2. Die Schülertätigkeiten, auf die sich die Analyse stützt, wählt der Schüler aus jedem beliebigen Portfolio selbst aus. Die Wahl sollte repräsentativ für die Leistungen des Schülers sein, er muss seine Wahl begründen.
  3. Es steht dem Schüler frei, eigene, individuelle Kompetenzen-Gruppen und -Kriterien zu entwickeln und zu benutzen. Der Schüler sollte erläutern, wie er die von ihm ausgewählten Kompetenzen versteht und gegebenenfalls seine Wahl begründen.
    Er kann auch auf bestehende Kompetenz-Modelle zurückgreifen und z.B. die „Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen“ (vgl. [6]) zu Hilfe nehmen.
  4. Die Kompetenzbeurteilung des Schülers erfolgt in fünf Schritten:
    • 1. Schritt: Auswahl: Der Schüler wählt diejenigen Taten, Handlungen oder Tätigkeiten aus seinem Portfolio, die er für eine Kompetenzanalyse für geeignet und ergiebig hält.
    • 2. Schritt: Beschreibung: Um ein lebendiges Bild zu erhalten, beschreibt der Schüler die Tat, Handlung, Tätigkeit sorgfältig und detailliert.
    • 3. Schritt: Beurteilung: Der Schüler analysiert die beschriebene Tätigkeit vom 1. Schritt, indem er alle die Schritte und Handlungen auflistet, die zur Ausübung der speziellen ausgesuchten und zuvor im 2. Schritt beschriebenen Tätigkeit Voraussetzung waren. Letztere nun werden nach Hinweise auf früher angeeignete angeeigneter Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen hin analysiert.
    • 4. Schritt: Schlussfolgerung: Der Schüler entscheidet, welche Kompetenzen aus den Tätigkeiten, die in Schritt 3 aufgelistet und analysiert wurden, ableitbar sind.
    • 5. Schritt: Evaluation: Indem der Schüler entweder individuell definierte oder standardisierte Kompetenzraster anwendet, beurteilt er, in welchem Maß er welche Kompetenz entwickelt hat. Er begründet schließlich seine Schlussfolgerungen und Urteile.
  5. Die Evaluation des Tutors (oder einer dritten Person) darf sich nur auf die Schülerbeurteilung beziehen, es dürfen hierfür nur Kriterien angelegt werden, über die man sich vorab geeinigt hat und die im Portfolio klar formuliert sind.
  6. Das Europäische Kompetenz-Portfolio wird vom Schüler geschrieben und zusammengestellt, dieser entscheidet auch, ob das Feedback einer dritten Person hinzugefügt wird.


Standards für Kompetenz-Zertifikate auf Grundlage von Portfolio

Die Kompetenz-Zertifikate müssen den o.g. Standards für Kompetenz-Portfolios und den Standards für Portfolio-Zertifikate genügen. Sie müssen vom Schüler und Tutor unterschrieben, von einem Schulvertreter gegengezeichnet und mit dem Schulstempel versehen werden. Der Tutor unterschreibt das Zertifikat nur, wenn er sich überzeugt hat, dass die Beurteilung des Schülers ein reales Bild der Schülerkompetenzen wiedergibt. Nur mit Unterschrift und Schulstempel entspricht das Kompetenzzertifikat den EPC-Standards.

    „Der Portfolio-Dschungel ist ein aufregender Ort für das Überlebenstraining von Lernenden und Lehrenden – und ebenso ein wunderbarer Ort zum Versteckspielen“

    (T. Koch)